Zentrale Begriffe des Mietrechts sind der Mietvertrag, der vertragsgemäße Gebrauch sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache. Der Vermieter verpflichtet sich zur Gebrauchsüberlassung und Erhaltung der Mietsache, während der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet ist.
Der Mietvertrag bestimmt die Rechte und Pflichten der Parteien und legt fest, in welchem Zustand die Mietsache überlassen und erhalten werden muss. Ob ein Mangel der Mietsache vorliegt, beurteilt sich danach, ob der geschuldete Zustand eingehalten wird und welche Erhaltungsmaßnahmen der Vermieter schuldet.
Die folgenden Beiträge erläutern die grundlegenden Zusammenhänge und dienen als Ausgangspunkt für die Einordnung typischer Streitfragen im Mietrecht:
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Was muss ein Mietvertrag regeln? Verständliche Übersicht zu Inhalten, Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter – mit Muster.
… | mehr - Vertragsgemäßer Gebrauch: Definition, Beispiele & Rechte von Mietern
Was bedeutet vertragsgemäßer Gebrauch im Mietrecht? Verständlich erklärt mit Beispielen, typischen Mängeln und den Rechten von Mietern.
… | mehr - Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten
Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Wartungskosten als umlagefähige Betriebskosten ... | Rechtsprechung des BGH zu § 2 Nr. 17 BetrKV ...
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